Wenn sie eine Verrechnung mit ihrer Krankenkasse wünschen, dann benötigen sie für die physiotherapeutische Behandlung eine bewilligte ärztliche Verordnung. Die Abrechnung erfolgt nach dem "Wahlarztsystem"; das bedeutet eine 40- 50% ige Refundierung der Therapiekosten von der Krankenkasse.

Zur Behandlung kommen sie möglichst in bequemer Kleidung und nehmen bitte

• den Verordnungsschein,
• ein großes Liegetuch(Handtuch oder Leintuch) und
• alle aktuellen Befunde (MRT, CT, Röntgen, Arztbriefe,...)

mit.

Erstbefund

Der Erstbefund ist Teil der physiotherapeutischen Behandlung und ist erforderlich, um einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.

Behandlungsziel

Das Behandlungsziel wird von TherapeutIn und PatientIn gemeinsam festgelegt. Zur Erreichung des erwünschten Behandlungserfolgs ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Während der Therapiestunde können Übungen nur erlernt und kontrolliert werden, erst das regelmäßige Trainieren zuhause bringt das gewünschte Ergebnis. Falls Sie Methoden wie Cranio Sacral Therapie oder Ohrakupunktmassage in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte, dass es zur sogenannten "Erstverschlimmerung" kommen kann. Diese kann physisch oder auch psychisch sein; der Körper bringt zuerst verdrängte bzw. gespeicherte pathogene Spannungen an die Oberfläche, um sie in weiterer Folge aufzulösen. Häufig stellt sich aber auch direkt Besserung ein. Für die weitere Behandlung ist es wichtig, mich immer über Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu informieren.

Behandlungsinhalt

Die Therapie setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
• persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
• behandlungsbezogene Administration
• für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung
• Dokumentation

Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung berechnen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung und benötigter Zeit. Die Kosten sind von Ihnen zu begleichen. Anschließend können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten ansuchen. Behandlungsende: Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte darüber hinaus noch eine weitere Therapie notwendig sein, benötigen Sie eine neue chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung.

Adresse
Gestaltung und Technik: Werbeagentur Sonja Preinsperger